Notfall & Überweisungen

Notfall

Notfälle mit Schmerzen

Wenn Sie Schmerzen haben helfen entweder wir oder der offizielle Notfalldienst der Zahnärztegesellschaft SSO Aargau weiter.

Notfalldienst in unserer Praxis

  1. Bei zahnärztlichen Notfällen bekommen Sie bei uns selbstverständlich am selben Tag einen Behandlungstermin. Während normalen Öffnungs- und Bürozeiten versuchen Sie es bitte über das Praxistelefon 056 222 22 77.
  2. Ausserhalb unserer Bürozeiten gibt der Telefonbeantworter Auskunft über eine eventuelle Stellvertretung unserer Praxis. Sie können uns auch eine E-Mail senden, die baldmöglichst bearbeitet wird.
     

Offizieller Notfalldienst der Zahnärztegesellschaft ZGA/SSO

An Wochenenden und Feiertagen gibt die Telefonnummer 0848 261 261 Auskunft über den kantonalen Notfalldienst der Zahnärztegesellschaft.

Die Notfalldienstzeiten sind wie folgt geregelt:

Freitags jeweils von 14.00 bis 22.00 Uhr sowie samstags/sonntags und allgemeine Feiertage jeweils von 08.00 bis 22.00 Uhr.

Soforthilfe bei Zahnunfällen

Der Zahn ist als Ganzes herausgefallen

 

Bei Milchzähnen – Den Zahn nicht wieder einsetzen, Zahnarzt kontaktieren, den Unfall der Unfallversicherung melden.

Bei den bleibenden Zähnen – Der Zahn darf nicht austrocknen, Wurzeloberfläche nicht berühren, Zahn nicht desinfizieren oder mit Wasser abwaschen. Der Zahn sollte innert 30 Minuten wieder eingesetzt werden. Falls der Zahn nicht mehr sichtbar ist, ist er entweder in den Knochen hinaufgeschlagen worden oder herausgefallen.

Zahn suchen und sofort Zahnarzt kontaktieren

Wenn der Zahn nicht sichtbar verschmutzt ist, können Sie diesen in die Wunde an den ursprünglichen Platz einsetzen (mit leichtem Druck und sanften Drehbewegungen). Wegen des Schocks ist dies sehr häufig schmerzlos. Wenn der Zahn dreckig ist, müssen Sie diesen möglichst rasch einlegen.

Priorität in dieser Reihenfolge, Lagerung in:
  1. Zahnrettungsbox: SOS Zahnbox von Miradent, Curasafe oder Dentosafe®
  2. Kontaktlinsenflüssigkeit oder physiologische Kochsalzlösung
  3. Milch
  4. Plastiksack

Wenn keines der oben erwähnten Hilfsmittel innerhalb von zehn Minuten zur Verfügung steht, den Zahn in die Umschlagfalte des Mundes (zwischen Wange und Zähne) des Patienten legen. Wenn das verunfallte Kind dazu nicht in der Lage ist, in die Umschlagfalte einer anderen Person (z.B. Eltern) legen. Dabei besteht ein Risiko zur Übertragung von Krankheiten.

 

Ein Teil des Zahnes ist abgebrochen

 

Die abgeschlagenen Zahnteile suchen, in Milch oder Leitungswasser legen. Den Zahnarzt kontaktieren. In den meisten Fällen können Zahnfragmente wieder angeklebt werden.

 

Man sieht nichts, aber der Zahn wurde angeschlagen

 

Zahnarzt kontaktieren, den Unfall der Unfallversicherung melden. Der Zahn könnte eine Wurzelfraktur haben oder seine Vitalität noch Jahre nach dem Unfall verlieren. Häufig zahlen die Versicherungen nur wenn der Unfall durch einen Zahnarzt bestätigt und angemeldet wurde.

 

Überweisungen

Überweisungen nehmen wir gerne schriftlich mit dem entsprechenden Überweisungsformular (PDF) oder auch per E-Mail entgegen.