Revidierter Zahnarzttarif seit 1.1.2018

Der bisherige Zahnarzttarif bildete nach über 20 Jahren in vielen Fällen nicht mehr den aktuellen Stand der modernen Zahnmedizin ab. Dies machte eine Revision zwingend notwendig, damit die Versorgung mit den heute üblichen Behandlungen in der Zahnmedizin nun auch im Sozialversicherungsbereich UV/MV/IV sichergestellt ist.

Der revidierte Tarif ist seit 1. Januar 2018 aktiv.

Die privaten Zahnarztrechnungen steigen nicht oder nur unwesentlich an – einige Behandlungen werden billiger.